In welcher aufenthaltsrechtlichen Situation sind Ukrainer*innen in Deutschland?
Ukrainer*innen mit einem biometrischen Reisepass dürfen für einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen pro halbem Jahr visumsfrei (nach Deutschland) einreisen (Kurzaufenthalt).
Ukrainer*innen ohne biometrischen Reisepass benötigen für Kurzaufenthalte (in Deutschland) ein Schengen-Visum.
Weitere Informationen zum aufenthaltsrechtlichen Status finden Sie hier: https://www.landtag.ltsh.de/beauftragte/fb/ukraine/